Leitbild der IT.Stadt Koblenz

Leitbild der IT.Stadt Koblenz

Als aktives Netzwerk fördern wir seit 2006 IT und Multimedia in der Region Koblenz-Mittelrhein. Wir verstehen uns als lebendige Plattform für Dialog, Weiterbildung und Entwicklung.

Eine Mission der IT.Stadt Koblenz ist die stärkere Verzahnung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik am Standort. Hiermit stärken wir die Innovationskraft von etablierten Unternehmen und Startups gleichermaßen und beflügeln Synergieeffekte in alle Richtungen. Langfristig möchten wir Themen wie „Rahmenbedingungen vor Ort”, „Fachkräftesicherung” und „Existenzgründungen” weiter in den Fokus rücken und fördern.

Die Region Koblenz-Mittelrhein steht im Bereich IT und Multimedia für Wachstum und wirtschaftliches und wissenschaftliches Know-how. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, schärfen und erweitern wir kontinuierlich unsere Aktivitäten und tragen zur Standortentwicklung bei.


Verein

IT- und Multimedia-Netzwerk mit Perspektiven

Im Februar 2006 hat sich unser Verein „IT.Stadt Koblenz e.V.“ in einer Gründerversammlung konstituiert. Mittlerweile gehören über 85 Mitglieder und Kooperationspartner zum wachsenden IT- und Multimedia-Spezialistenkreis.

Unser Netzwerk verbindet Hochschulen, Startups, KMU, Großunternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Stadt Koblenz als Oberzentrum im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie HWK, IHK und Bundeswehr als assoziierte Mitglieder. Somit ist eine Durchdringung in alle relevanten MIK-Bereiche gewährleistet (MIK = Medien-, IT- und Kreativ-Wirtschaft).

Der Austausch und die branchenrelevante Information der Mitglieder stehen für uns im Vordergrund. Bei den regelmäßig stattfindenden IT-Netzwerk-Treffen werden aktuelle Themen auf Entscheiderebene diskutiert. Hierbei lernen sich die Mitglieder kennen, entdecken Synergieeffekte und nutzen konkrete Projekt- und Kooperationsangebote. Darüber hinaus wird im Rahmen einer organisierten Vortragsreihe der Wissens- und Erfahrungstransfer angestoßen.

Die Gestaltung und Organisation von Veranstaltungen ist eine weitere wichtige Aufgabe des Vereins. Wir sind Mitveranstalter regelmäßiger Events als Innovationstreiber im nördlichen Rheinland-Pfalz:

Mit den Startup-Veranstaltungen fördern wir Existenzgründungen und die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen – ein Fokusthema der IT.Stadt Koblenz. Neue Veranstaltungsformate, die ebenso unseren Zielsetzungen entsprechen, werden wir in Zukunft gemeinsam entwickeln.

Um die Aufgaben und Ziele noch effizienter und wirksamer umsetzen zu können, wurde 2014 eine Geschäftsstelle im TechnologieZentrum Koblenz (TZK) eingerichtet. Mit allen bestehenden und geplanten Maßnahmen möchten wir den Verein aktiv in ein neues, offenes Zeitalter der Kommunikation und des Wachstums führen.

Wir freuen uns über neue Mitglieder, Kooperationen und Impulse!


Region

IT-Innovationscluster der Region Mittelrhein

Die Region Koblenz-Mittelrhein ist das wirtschaftliche und kulturelle Oberzentrum im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Die Stadt Koblenz ist der wirtschaftlich attraktivste Standort zwischen den Ballungszentren Rhein-Main und Rhein-Ruhr, denn Koblenz und die Region Mittelrhein bieten eine gute Infrastruktur, Kundennähe, Lebensqualität und aktuelles wirtschaftliches und wissenschaftliches Know-how. Dafür spricht nicht zuletzt die Auszeichnung der Kulturlandschaft des Oberen Mittelrheintals als UNESCO-Welterbe. Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus bilden die lebenswerten und touristisch beliebten Landschaften links und rechts des Rheins.

Koblenz ist somit auch im zukünftigen Europa ein Qualitätsstandort und vor allem auch für die Startup-Szene von Interesse aufgrund der guten Infrastruktur und Vernetzung verschiedener Einrichtungen untereinander. Hierzu hat der Verein im Jahr 2016 eine Startup League ins Leben gerufen um alle Einrichtungen auf dem Gebiet Existenzgründung im Raum Koblenz-Mittelrhein zu bündeln. Im Bereich Gründungen ist Koblenz im Aufschwung: Der Gründerreport 2015/2016 spiegelt wieder, dass die Anzahl von neuen Startups seit 2015 ansteigt. In der Region wurden 28.652 neu errichtete Unternehmen im Jahr 2015 verzeichnet und die Zahl nimmt stetig zu.  

Koblenz als Oberzentrum der Region hat sich in den vergangenen Jahren auch zu einem namhaften Hochschulstandort für Forschung und Lehre entwickelt. Die Universität Koblenz-Landau (Campus Koblenz) und die Hochschule Koblenz (RheinMoselCampus Koblenz und RheinAhrCampus Remagen) verfügen über international anerkannte Fachbereiche. Beide Hochschulen leben den Technologietransfer und fördern über das gemeinsame Gründungsbüro Koblenz das Gründungsgeschehen aus dem Wissenschaftsbereich. Die Universität Koblenz-Landau wurde darüber hinaus als einzige rheinland-pfälzische Hochschule im Rahmen von „Exist IV – Die Gründerhochschule” ausgezeichnet.

Mit Standort in Vallendar gehört die WHU – Otto Beisheim School of Management zu den besten und renommiertesten deutschen Business Schools und genießt auch international hohes Ansehen.

Damit stehen der regionalen Wirtschaft und der IT-Branche eine wachsende Zahl hoch qualifizierter Hochschulabsolventen zur Verfügung.

Der Erhalt und die Entwicklung der Standortvorteile in der Region Koblenz-Mittelrhein mit starkem Fokus auf die IT- und Multimedia-Branche ist eine wesentliche Zielsetzung, die sich der Verein IT.Stadt Koblenz e.V. auf die Fahnen geschrieben hat.


Vorstand

Ihre Ansprechpartner

Wir als Vorstand vertreten die IT.Stadt Koblenz nicht nur in gesetzlicher Hinsicht. Als Spezialisten aus Wirtschaft, Wissenschaft und dem öffentlichen Bereich und als Kenner der regionalen Gegebenheiten leben wir den Netzwerkgedanken und gestalten die gemeinsame IT-Branchenplattform im Sinne einer ganzheitlichen Standortentwicklung.

Prof. Dr. Maria Wimmer

Prof. Dr. Maria Wimmer
Vorsitzende


Universität Koblenz-Landau

Ralph Brubach

Ralph Brubach
Stellvertretender Vorsitzender


Confluentis IT Capital GmbH

Markus Maron

Markus Maron
Leiter Geschäftsstelle, Kassenwart


wizAI solutions GmbH

Thomas Hammann

Thomas Hammann
Mitglied des Vorstands


Stadt Koblenz – Wirtschaftsförderung

Prof. Dr. Wolfgang Kiess

Prof. Dr. Wolfgang Kiess
Mitglied des Vorstands


Hochschule Koblenz

Guido Taranczewski

Guido Taranczewski
Mitglied des Vorstands


Prosozial

Christoph Surges

Christoph Surges
Mitglied des Vorstands


DICE - Debeka Innovation CEnter, Debeka Krankenversicherungsverein a. G.


Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle im TZK

Gerne stehen wir allen Mitgliedern, Kooperationspartnern und interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik zur Verfügung. 
Nutzen Sie unsere Adresse zum Erreichen Ihrer Ziele!

IT.Stadt Koblenz e.V.
Im TechnologieZentrum Koblenz (TZK)
Universitätsstraße 3
56070 Koblenz

Tel. +49 (0) 261 8854447
Fax +49 (0) 261 8854119
>info@itstadt-koblenz.de

Wir sind für Sie zu folgenden Zeiten persönlich in der Geschäftsstelle und telefonisch erreichbar:

Montag: 9-13 Uhr
Mittwoch: 13-17 Uhr
Freitag: 10-14 Uhr


Satzung

Satzung der IT-Stadt Koblenz e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt die Bezeichnung „IT.Stadt Koblenz“, nach der Eintragung in das Vereinsregister „IT.Stadt Koblenz e.V.“
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Koblenz.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Wirtschaftsstruktur im Bereich IT und Multimedia und die Förderung von Netzwerken zwischen Unternehmen, Körperschaften, Kommunen, Hochschulen und Einzelpersonen in dem Bereich der Region Koblenz-Mittelrhein.

(2) Vor diesem Hintergrund hat der Verein insbesondere die folgenden Ziele:

  • einen funktionierenden IT-Cluster aus Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Wirtschaft und öffentlicher Hand zu schaffen und damit Nachhaltigkeit zu erzielen
  • das Profil der Stadt Koblenz und der Region Mittelrhein hinsichtlich ihrer IT- und Multimedia-Kompetenz im landes- und bundesweiten Standortwettbewerb zu schärfen. Kooperationen zwischen den IT Unternehmen und den anderen Partnern des Netzwerkes sollen intensiviert und ausgebaut werden.

(3) Ziel des Vereins ist es, entsprechend den in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben durch zielgerichtete Aktivitäten zum Wohl der Stadt Koblenz und der Region Mittelrhein uneigennützig beizutragen. Die Mittel des Vereins sowie etwaige Überschüsse werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Anteile am Überschuss und - in ihrer Eigenschaft als Mitglieder – auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein unverzüglich dem Finanzamt an.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.

(2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(3) Jedes Mitglied hat in Abstimmung mit dem Vorstand das Recht und die Möglichkeit der aktiven Mitarbeit im Verein durch Übernahme einer Funktion.

(4) Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung eine Ehrenmitgliedschaft beschließen. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Erlöschen, Austritt oder Ausschluss.

(2) Ein Mitglied kann gegenüber dem Vorstand jederzeit schriftlich seinen Austritt erklären. Eine etwaige Beitragsschuld für das laufende Jahr bleibt davon unberührt.

(3) Der Vorstand kann die Mitgliedschaft aufheben, wenn das Mitglied den Bestrebungen des Vereins zuwiderhandelt oder dem Verein materiell oder im Ansehen schadet.

 

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

 

§ 6 Vorstand

(1) Vorstand i.S.d. § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis.

(2) Der gesamte Vorstand besteht aus höchstens 8 Mitgliedern und setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:

  • 4 Vorstandsmitglieder als Vertreter der Unternehmen
  • 2 Vorstandsmitglieder als Vertreter der Hochschulen
  • 1 Vorstandsmitglied als Vertreter der Kommunen aus der Stadtverwaltung Koblenz
  • 1 sonstiges Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder

(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins im Rahmen dieser Satzung und unter Bindung an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Neben der Führung der laufenden Geschäfte hat er insbesondere die folgenden Aufgaben:

a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung

b) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

c) Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern

d) Erarbeitung einer Geschäftsordnung für den Verein, soweit erforderlich

e) Berufung von Mitgliedern des Beirats (§ 10)

f ) Vorbereitung des Haushaltsplan

(4) Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden. Eine Einladungsfrist von zwei Wochen soll eingehalten werden. Eine Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder, darunter der Vorstandsvorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist zulässig, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.

(5) Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und erhält keine Vergütung.

 

§ 7 Wahl und Amtsdauer des Vorstands

(1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Vereinsmitglieder bzw. im Falle von juristischen Personen deren entsandte Vertreter gewählt werden.

Der gesamte Vorstand wählt in seiner konstituierenden Sitzung den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und den Schatzmeister (§ 6 I der Satzung).

Die Wahl ist schriftlich und geheim durchzuführen, falls sie von einem Mitglied beantragt wird. Gewählt ist, wer die meisten, mindestens aber die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Werden im ersten Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so findet ein zweiter Wahlgang statt.

Gewählt ist dann, wer dann die meisten, mindestens aber ein Drittel der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.

(2) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so beruft der Vorstand für die restliche Amtsdauer einen Nachfolger.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Alle Mitglieder des Vereins bilden die Mitgliederversammlung. Juristische Personen werden jeweils durch eine von ihnen entsandte natürliche Person vertreten. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit diese nicht dem Vorstand vorbehalten sind.

Sie entscheidet insbesondere über

a) die endgültige Tagesordnung

b) die Wahl und Abberufung des Vorstands und der Kassenprüfer

c) die Entlastung des Vorstands

d) den Haushaltsplan des Vereins

e) Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins

f) Mitgliedsbeiträge

g) Änderungen der Vereinsorganisation

(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister geleitet. Die Versammlungsleitung kann bei Verhinderung aller in Satz 1 genannten Personen durch Beschluss der Mitgliederversammlung einer anderen Person übertragen werden.

(3) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Wirksame Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen sind gültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann jedoch nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden.

(4) Über die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu erstellen und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

 

§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.

(2) Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.

 

§ 10 Beirat

(1) Der Vorstand kann einen Beirat mit Experten -auch Nicht-Vereinsmitglieder-insbesondere aus den Bereichen der IT und Multimedia einsetzen. Dieser unterstützt und berät den Vorstand bei der Verwirklichung des Vereinszwecks. Die Universität Koblenz-Landau und die Fachhochschule Koblenz können jeweils 1 Vertreter als festes Mitglied im Beirat benennen. Der Beirat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern.

(2) Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand für die Dauer von längstens 2 Jahren in den Beirat berufen.

 

§ 11 Geschäftsordnung

Soweit erforderlich, kann der Vorstand eine Geschäftsordnung erarbeiten, die dann der Mitgliederversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

§ 12 Finanzierung, Kassenprüfung, Vertraulichkeit

(1) Zur Finanzierung der Aufgaben können Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Über die Erhebung und Höhe von Mitgliedsbeiträgen entscheidet die Mitglieder-versammlung in einer Beitragsordnung.

(2) Die Prüfung der Kasse erfolgt alle zwei Jahre durch zwei Mitglieder des Vereins, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

(3) Alle Mitglieder des Vereins sowie die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, alle ihnen in ihrer Eigenschaft als Vereins- bzw. Beiratsmitglieder zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.

Auskünfte an Dritte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden.

 

§ 13 Auflösung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck und unter Angabe dieses Zwecks in der vorläufigen Tagesordnung extra einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2) Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder.

(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke an den Förderkreis Wirtschaft und Wissenschaft der Hochschulregion Koblenz (FWW).

 

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


+49 261 8854447

info@itstadt-koblenz.de